Unser Einsatz für die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen
Menschenrechte sind in vielen Ländern durch staatliche Akteure bedroht – Behörden, Polizei, auch Gerichte. Staatliche Willkür zu bekämpfen war und ist ein wesentlicher Teil der Menschenrechtsarbeit.
Daneben ist in den letzten Jahren aber zunehmend in den Fokus gerückt, dass auch wirtschaftliche Gegebenheiten eine Bedrohung für die Menschenrechte sein können. Transnationale Firmen, die unter ausbeuterischen Bedingungen Ware produzieren oder menschenrechtsverletzend Kleinbauern von ihrem Land vertreiben, stehen zunehmend am Pranger. Spätestens seit 2013 in Bangladesch die Textilfabrik Rana Plaza einstürzte und über tausend Arbeiter*innen starben, wird die Einhaltung der Menschenrechte als Grundlage für verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln immer lauter eingefordert.
UNO-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte
Im Jahr 2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet. Es geht z.B. um menschenwürdige Arbeitsbedingungen, um Rohstoffabbau in Konfliktgebieten, um Transparenz in den globalen Lieferketten, um Umwelt- und Sozialstandards und um Beschwerdemechanismen.
Die VN-Leitprinzipien basieren auf drei Säulen:
- Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte
- Verantwortung der Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte
- Zugang zu Abhilfe für die Betroffenen von Menschenrechtsverstößen
Die VN-Leitprinzipien schaffen keine neuen Menschenrechtsstandards, sondern beziehen sich auf vorhandene menschenrechtliche Dokumente und Instrumente.
Ganz wichtig dabei sind die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (erstmals verabschiedet 1976, Neufassung 2011) und die ILO Kernarbeitsnormen (1998). Die Staatengemeinschaft ist aufgefordert, Nationale Aktionspläne (NAP) zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien zu erstellen, reagiert aber nur zögerlich. Sehen Sie hier den weltweiten Entwicklungsstand der NAP.
Deutscher Aktionsplan
Auch die EU-Kommission hat die EU-Mitgliedsstaaten zu Nationalen Aktionsplänen aufgefordert. Die Bundesregierung hat einen ersten Aktionsplan für den Zeitraum 2016-2020 vorgelegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren Sie alles über den Entstehungsprozess und die Ziele des deutschen Aktionsplans. Eine Überprüfung der Ziele 2020 hat gezeigt, dass diese nicht erreicht wurden. Nur wenige Unternehmen sind auf freiwilliger Basis ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gerecht geworden. Deshalb sollen nun mit einem Lieferkettengesetz gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden.
Lieferkettengesetz
Ein Lieferkettengesetz würde verbindliche Vorgaben an Unternehmen machen. Seit 2020 wird darüber in Politik und Öffentlichkeit diskutiert. Beispielhaft hierfür steht der Aufruf der Initiative Lieferkettengesetz an den Bundeswirtschaftsminister. Seit Mitte Februar 2021 liegt der Entwurf eines Gesetzes vor. Es soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Weitere Informationen:
- Quiz zum Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte
- Fallbeispiele aus dem Palmölsektor, Kakao- und Teeindustrie, Bergarbeiten, Textilindustrie
- 7 aktuelle Gründe, warum wir ein Lieferkettengesetz brauchen
Aktivitäten von Amnesty International
Amnesty International achtet bei all seinen Recherchen und Dokumentationen auf höchste Sorgfalt und kann sich daher nur punktuell im Themenbereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ engagieren. Ein Schwerpunkt in der Vergangenheit lag auf der Rüstungsindustrie. Für unsere Arbeit als ai-Gruppe gilt in erster Linie die Website von Amnesty International als Informationsquelle – hier einige thematische Beispiele:
- Was tut Amnesty International im Bereich und Menschenrechte?
- What we do – Corporate Accountability (EN)
- Veröffentlichte Nachrichten und Berichte von Amnesty International im Bereich Unternehmensverantwortung (EN)
- Großkonzerne tun zu wenig gegen Kinderarbeit
- Amnesty Bericht – Time to Recharge – Corporate Action and Inaction to Tackle Abuses in the Cobalt Supply Chain
- Amnesty Bericht – Shell’s Involvement in Human Rights Violations in Nigeria
- Shell und Menschenrechtsverletzungen
In der ehrenamtlichen Struktur von Amnesty International gibt es die Ko-Gruppe „Wirtschaft, Rüstung, Menschenrechte“. Über deren Arbeit können Sie sich hier informieren.
Weitere Informationsquellen für Amnesty International und unsere Gruppenarbeit
Deutsches Institut für Menschenrechte
Als politisch unabhängige Organisation hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die Einhaltung und Förderung der Menschenrechte deutschland- und weltweit als Ziel. Amnesty International ist im Kuratorium vertreten. Vom Deutschen Bundestag sowie über Drittmittel finanziert ist das Institut für Menschenrechte eine sehr gute Adresse allgemein zur Menschenrechtsbildung. Auf der Website finden Sie auch Publikationen zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte:
- A Principles-Based Approach to the SDGs – Why It Matters for Business
- Menschenrechte im Palmölsektor
- Die Einhaltung menschenrechtlicher Standards durch Unternehmen gesetzlich regeln
Business and Human Rights Resource Center (BHRRC) https://www.business-humanrights.org/en/from-us/
Die unabhängige internationale Organisation fördert menschenrechtliche Verantwortung in der Wirtschaft. Sie macht weltweit auf Verstöße aufmerksam und gibt den Betroffenen eine Stimme. Durch regional vernetzte Researcher gewinnt sie Einblicke vor Ort, formuliert Analysen und gibt Regierungen und Unternehmen Empfehlungen. Der wöchentliche Newsletter fasst die globalen Neuigkeiten zu Unternehmen und möglichen Menschenrechtsverletzungen zusammen. Wir finden besonders gut, dass die Quellen stets angegeben sind und auch Stellungnahmen des betroffenen Unternehmens veröffentlicht werden.